Lohn & Abrechnung

Entscheiden Sie selber: entweder Sie stellen die Kandidaten selber an oder die Abrechnung läuft über uns

Wussten Sie schon: Spezielle Regelungen bei AHV, ALV und BVG machen die Einstellung von Pensionierten besonders attraktiv

Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen keine ALV-Beiträge, und nur ab einem bestimmten Betrag Beiträge zu AHV, IV und EO.

Zwei weitere Regelungen machen den Einsatz von Pensionierten besonders attraktiv für Arbeitgeber:

  • Keine BVG-Beiträge (2. Säule) für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das ordentliche Rentenalter (Männer: 65, Frauen: 64) erreicht haben.
  • AHV-Freibetrag von monatlich 1‘400 Fr. (jährlich 16‘800 Fr.) pro Auftraggeber, auf den weder AHV-, IV- noch EO-Beiträge entrichtet werden müssen. Erst für Erwerbseinkommen oberhalb dieser Grenze fallen Beiträge an.
Beispiel Abrechnung für Auftraggeber
Kosten pro Stunde (inkl. Lohnnebenkosten)
CHF 52.50
3% Payroll Kosten
CHF 1.50
BVG Arbeitgeberanteil
CHF 0
Arbeitgeber Sozialleistungen

1.60% Krankentaggeldversicherung
0.40% Suva Berufsunfall

5.30% AHV
0.30% AHV Verwaltungskosten
1.30% Familienausgleichskasse
1.10% ALV


CHF 0.80
CHF 0.20

CHF 0
CHF 0
CHF 0
CHF 0

Bruttolohn pro Stunde
CHF 50.00
Geleistete Arbeitsstunden im Monat
28
Bruttolohn für 28 Stunden
CHF 1’400.-*
*Wichtig: Sobald die geleistete Stundenanzahl in diesem Beispiel steigt, wird der Betrag über CHF 1400.- AHV Beitragspflichtig!

– Keine BVG-Beiträge (2. Säule) für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das ordentliche Rentenalter (Männer: 65, Frauen: 64) erreicht haben.

– AHV-Freibetrag von monatlich 1‘400 Fr. (jährlich 16‘800 Fr.) pro Auftraggeber, auf den weder AHV-, IV- noch EO-Beiträge entrichtet werden müssen. Erst für Erwerbseinkommen oberhalb dieser Grenze fallen Beiträge an.

Beispiel Lohnabrechnung für Auftraggeber

Kosten pro Stunde (inkl. Lohnnebenkosten): CHF 52.50

3% Payroll Kosten: CHF 1.50

BVG Arbeitgeberanteil: CHF 0

Arbeitgeber Sozialleistungen
1.60% Krankentaggeldvers.: CHF 0.80
0.40% Suva Berufsunfall: CHF 0.20

5.30% AHV: CHF 0
0.30% AHV Verwaltungskosten: CHF 0
1.30% Familienausgleichskasse: CHF 0
1.10% ALV: CHF 0

Bruttolohn pro Stunde: CHF 50.00

Geleistete Arbeitsstunden im Monat: 28

Bruttolohn für 28 Stunden: CHF 1’400*

*Wichtig: Sobald die geleistete Stundenanzahl in diesem Beispiel steigt, wird der Betrag über CHF 1400.- AHV Beitragspflichtig!

Keine Lust auf den ganzen Papierkram bei einer Anstellung?

Für die Abwicklung von privaten oder professionellen Arbeitsverhältnissen arbeiten wir mit zwei renommierten Schweizer Anbieter zusammen. 

  • privates Arbeitsverhältnis: Privatperson engagiert Kandidat zB. für Gartenarbeit oder Kinderbetreuung zu Hause
  • professionelles Arbeitsverhältnis: Wenn Unternehmen, Startups, Vereine, NGOs oder Stiftungen pensionierte Kandidaten engagieren.

Nie waren die Lohnzahlung und die soziale Absicherung einfacher: In wenigen Klicks alles rund um den Lohn ist gelöst (Arbeitsverträge nach Wunsch, Versicherungen, Arbeitsrecht, Lohnadministration). Es braucht kein tieferes Wissen – Es wird für Sie alles für eine kleine Gebühr erledigt. 

Nie waren die Lohnzahlung und die soziale Absicherung einfacher: 30 Sekunden und 4 Klicks – und alles rund um den Lohn ist gelöst (Arbeitsverträge nach Wunsch, Versicherungen, Arbeitsrecht, Lohnadministration). Es braucht kein tieferes Wissen – Wir erledigen alles. 

Vorteile für Auftraggeber & Pensionierte

In unserer Payrolling-Option zahlen wir den Lohn – unabhängig vom Vertragsmodell zwischen Ihnen und dem pensionierten Arbeitnehmer.

Arbeitsvertrag (OR)

Sie schliessen den Arbeitsvertrag, wir bezahlen den Lohn.

Für KMUs, Privathaushalte und Start-ups, welche eigene Arbeitsverträge mit ihrem Personal abschliessen, jedoch die Lohnzahlung, Versicherungen, arbeitsrechtliche Fragen und alles rund um den Lohn outsourcen wollen.

Auftrag/Werkvertrag (OR)

Das erste Onlinetool für die Auftragsverrechnung für Selbstständige, welche einen Auftrag/Werkvertrag abrechnen wollen.

Personalverleih (AVG)

Für Selbstständige und Firmen, welche die geleisteten Arbeitsstunden (keine Pauschalbeträge erlaubt) abrechnen wollen. Die Weisungsbefugnisse liegen beim Einsatzbetrieb.

Die Schweizer Nr. 1 für das Registrieren und Verwalten von privaten Arbeitsverhältnissen. Inklusive AHV-Anmeldung, Versicherung, Arbeitsvertrag und Lohnzahlung. Einfach, fair, digital.

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Quitt: www.quitt.ch

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Es spielt dabei keine Rolle, wer mit wem in einem Arbeitsverhältnis steht und ob Stunden-, Tages-, Monatslöhne oder Pauschalbeträge ausbezahlt werden.

PayrollPlus AG: www.payrollplus.ch

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